Hundehaltung - Hundesteuer ummelden
Hundehaltung - Hundesteuer ummelden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
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