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Hundehaltung - Hundesteuer abmelden
Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Meldebestätigung (aktuell)
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