Hundehaltung - Hundesteuer abmelden
Hundehaltung - Hundesteuer abmelden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Zuständige Stelle
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Meldebestätigung (aktuell)
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.10.2022
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