Leistungsbeschreibung


Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fällen:

  • Ihr Hund ist entlaufen,
  • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
  • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
  • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

Zuständige Stelle


Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Meldebestätigung (aktuell)

Fachlich freigegeben durch


Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am


06.10.2022
Kontaktpersonen

  • Frau Steffi Kauffeldt
  • Frau Carola Bölk