Leistungsbeschreibung


Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fällen:

  • Ihr Hund ist entlaufen,
  • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
  • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
  • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Meldebestätigung (aktuell)

Kontaktpersonen

  • Frau Steffi Kauffeldt
  • Frau Carola Bölk